1. Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

2. Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register

eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 4 Monaten am Tag der

Ausstellung vollendet haben.

3. Altersberechnung für die Zuordnung in die jeweiligen Klassen: Der Tag der Bewertung ist

ausschlaggebend für die Alterszuteilung, d.h. der Hund muss am Tag der Bewertung das Alter

für die entsprechende Klasse erreicht haben.

4. Bei Meldungen für Sieger- und Gebrauchshunde-Klasse muss der Berechtigungsnachweis

(Kopie der Champion-Bestätigung/des Gebrauchshundezertifikates, der Leistungsurkunde) der

Meldung beigefügt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.

5. Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen.

6. Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut

geimpft sein.

Heiße Hündinnen dürfen ausgestellt werden.

Kastrierte Rüden dürfen nicht ausgestellt werden. Dies schließt auch chemisch (evtl. auf Zeit)

kastrierte Rüden ein.

7. Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, bissige, kranke,

krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden.

8. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen.

Ebenso können Zuchtrichter-Umbesetzungen vorgenommen werden.

9. Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.

10. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund

verursacht werden.

11. Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für

kupierte Boxer